Erstelldatum: 12. Dezember 2019
Die bestehende Zulassung für Karis™ 10 CS wurde auf Grundlage von Art. 43 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 31.12.2020 verlängert.
Der in Karis™ 10 CS enthaltene Wirkstoff ist lambda-Cyhalothrin und gehört zur Gruppe der synthetischen Pyrethroide. Die Zulassung als Insektizid umfasst insgesamt 17 Anwendungen gegen beißende und saugende Schadinsekten aus dem Acker- und Gemüsebau. Der Wirkstoff ist als moderne Kapselsuspension (SC) formuliert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
Karis™ 10 CS im Gartenbau
Karis™ 10 CS im Getreide
Karis™ 10 CS im Raps
Karis™ 10 CS in Rüben
Karis™ 10 CS in Kartoffeln
Karis™ 10 CS in Leguminosen