Erstelldatum: 14. April 2021
Pressemitteilung
EXIREL® hat die Zulassung nach Art. 53 Genehmigung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen erhalten
Das Insektizid EXIREL® hat auf Antrag des Hopfenpflanzerverbands Hallertau e.V. eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen den Liebstöckelrüssler in Hopfen vom 9. April 2021 bis zum 6. August 2021 für eine Dauer von 120 Tagen erhalten.
EXIREL® hat eine starke Wirkung auf adulte Tiere und führt zu einem raschen Fraß-Stopp der Käfer. Die beste Wirkung wird bei wärmeren Temperaturen erzielt, bei denen die
Käfer aktiv fressen und so den Wirkstoff aufnehmen. Auch bei kühleren und windigen
Wetterbedingungen bleibt die Wirkung von EXIREL® durch die lokalsystemischen Eigenschaften erhalten. EXIREL® verfügt über eine sehr gute Regenfestigkeit und ist temperatur- und witterungsunabhängig.
EXIREL® enthält 100 g/L Cyantraniliprol (als Suspoemulsion), einen Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC (Insecticide Resistence Action Committee) – Klassifizierung eingestuft ist. Cyantraniliprol aktiviert Ryanodin Rezeptoren von Insekten; dies bewirkt eine Entleerung der intrazellulären Kalziumvorräte. Als Folge treten Muskellähmung und letztendlich der Tod der Insekten ein. Cyantraniliprol wirkt hauptsächlich über orale Aufnahme (Lecken/Fraß), aber auch über Kontakt gegen verschiedene Entwicklungsstadien von Insekten. Die Formulierung von EXIREL® als Suspoemulsion wurde speziell für die translaminare und lokalsystemische Verteilung im Blatt entwickelt.
Die Anwendung von EXIREL® gegen den Liebstöckelrüssler erfolgt ab der Entwicklung des ersten Laubblattpaares bis neun oder mehr Laubblattpaare entfaltet (BBCH 11 bis 19) nach Warndienstaufruf/auf Flächen mit Starkbefall mit einer Aufwandmenge von 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock. EXIREL® wird mit dem in der Praxis üblichen Gießverfahren am einzelnen Stock ausgebracht. Der maximale Mittelaufwand beträgt 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha).
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Weitere Informationen von:
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
FMC Agricultural Solutions
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E-Mail: Alke.Koeppel@fmc.com