Erstelldatum: 16. April 2020
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auf Antrag des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz für unser Herbizid Shark® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Stockaustriebe in Weinreben an allen Rebsorten erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 9. April 2020 bis zum 6. August 2020 für eine Dauer von 120 Tagen. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:
Kultur | Weinreben, alle Rebsorten (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube, ausgenommen Junganlagen bis zum 4. Standjahr) |
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Stocktriebe |
Aufwandmenge |
0,5 l/ha in maximal 200 l bis 500 l Wasser/ha (Reihenbehandlung) |
Anwendungszeitpunkt | ab 3 Laubblätter bis Beginn Blüte (10% der Blütenkäppchen abgeworfen), nach dem Austrieb bis 15 cm Trieblänge der Stockausschläge |
Max. Zahl der Behandlungen |
2 im Abstand von mindest. 14 Tagen |
Anwendungstechnik |
spritzen; Stammbehandlung / Reihenbehandlung /mit Spritzschirm |
Wartezeit | F - Wartezeit nicht erforderlich |
Anwendungsbestimmungen |
NT 109 (Abstand): Zunächst 5 m Abstand, dahinter zusätzlich 20 m mit einer 90% AD-Düse behandeln SF275-EEWE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610 |
Gewässerschutz | NW 262, NW 264, NW 265, NW 470, NW 605-1, NW 606 |
Nützlinge | NB 6641 (B4) nicht bienengefährlich |
Wirkstoff | 60 g/L Carfentrazone Ethyl |
Formulierung | Mikroemulsion |
Gebindegröße | 1 L, 5 L |