Mit sofortiger Wirkung ist das Ruhen im Weinbau gegen falschen Mehltau angeordnet. Grund dafür ist, da die Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels) nach einer Absenkung nicht mehr zuverlässig eingehalten werden können. Aktuell wird geprüft, ob eine Anhebung des MRL mit anschließender Aufhebung der Anordnung zum Ruhen folgen könnte.
Aktuan® darf deshalb bis auf Weiteres in Weinreben gegen falschen Mehltau nur so angewendet werden, wie in den Anwendungsnummern 033317-00/00-003 (gegen Phomopsis viticola) und 033317-00/-004 (Roter Brenner) mit max. 3 x 0,5 kg/ha Aktuan® zugelassen, statt den 8 x 0,5 kg/ha Aktuan®.
Im Unterschied zu der jetzt ruhenden Anwendungsnummer -002 sind dort weniger Anwendungen des Mittels in der Kultur zugelassen.